AGB
§ 1 Gegenstand des Vertrages
- Die Auftragnehmerin wird mit einem in der Geldsuche ausgebildeten Hund für den Auftraggeber die im Vertrag festgelegten Objekte nach Geldscheinen durchsuchen. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich schriftlich niedergelegte Vereinbarungen.
- Ort und Zeit der Suche werden gemeinsam vereinbart und schriftlich im Vertrag festgehalten.
§ 2 Schutz des Hundes
Zum Schutz des Hundes kommen tierschutzrechtliche Vorgaben zur Anwendung. Insbesondere darf der Suchhund keiner Gefahr ausgesetzt und nicht überfordert werden. Hierauf achtet die Hundeführerin.
§ 3 Vergütung
- Der Auftraggeber zahlt der Auftragnehmerin das im Vertrag vereinbarte Honorar fristgerecht.
- Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Organisationen, Vereine, usw. überweisen 50 % des Rechnungsbetrages vor dem Einsatz. Behörden erhalten nach dem Einsatz eine Rechnung, deren Betrag zu überweisen ist.
- Kommt die Vertragserfüllung aus Gründen, die im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegen, nicht zustande, überweist die Auftragnehmerin den bereits angezahlten Rechnungsbetrag umgehend zurück an den Auftraggeber.
- Kommt die Vertragserfüllung aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, nicht zustande, hat der Auftragnehmer Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars als Schadenersatz, es sei denn, der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin die Absage des Termins mindestens eine Woche vor dem vertraglich vereinbarten Termin nachweislich mit. Bereits entstandene Kosten für Fahrt, Unterbringung sind vom Auftraggeber in einem solchen Fall auch zu ersetzen.
§ 4 Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten
- Sämtliche Reisekosten sind vom Auftraggeber sofort nach Berechnung zu begleichen.
- Fahrtkosten werden zu dem vertraglich vereinbarten km/Euro oder als Pauschale, wenn vereinbart, abgerechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat für eine Zugangsmöglichkeit zum Objekt zu sorgen.
- Im Objekt lebende Hunde oder Katzen hat der Auftraggeber für die Zeit der Suche anderweitig unterzubringen.
- Kinder sollten sich nicht im gleichen Raum mit dem Suchhund befinden.
- Giftige oder ätzende/säurehaltige Substanzen sind vom Auftraggeber vor der Suche aus den zu durchsuchenden Bereichen zu entfernen.
- Es sollte immer nur eine Person mit der Hundeführerin und dem Suchhund im Raum sein.
§ 6 Haftung
- Selbst bei größter Vorsicht und umsichtiger Führung des Suchhundes können Beschädigungen am zu durchsuchenden Objekt nichtvollständig auszuschließen sein. Die Haftung für Schäden am zu durchsuchenden Objekt ist daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Suchhund keine Geldscheine findet, ist ausgeschlossen.
§ 7 Schweigepflicht
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich Stillschweigen über alle Informationen über den Auftraggeber und dessen Tätigkeiten zu bewahren.
§ 8 Allgemeines
- Änderungen des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin zugrunde liegenden Vertrages erfordern Schriftform.
- Es bestehen keine mündliche Nebenabreden
- Sollten einige Bestimmungen des Vertrages ungültig sein, wird dadurch nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages berührt.
- Gerichtsstand ist Düsseldorf